FAQ
Allgemein
Wie kann ich den geschlossenen Bereich nutzen?
Als Anleger stehen Ihnen Geschäftsberichte, Protokolle etc. im geschlossenen Anlegerbereich zum Download zur Verfügung.
Bitte registrieren Sie sich in unserem Log-In Bereich und geben Sie Ihre Daten ein. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per E-Mail.
Sie haben keine Zugangsdaten erhalten?
Bitte wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Meine persönlichen Daten haben sich geändert.
Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, wenn sich Ihre persönlichen Daten, wie z.B. Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, Anschrift und/oder Kontodaten, geändert haben. Nur so können wir Ihre Daten aktuell halten und u.a. eine pünktliche Postzustellung oder auch eine reibungslose Zahlungsabwicklung gewährleisten.
Datenänderungen können ausschließlich in schriftlicher Form, vom Anleger persönlich unterschrieben, angenommen werden. Nur mit Vorlage einer entsprechenden Vollmacht können Änderungen durch Dritte erfolgen.
Wie erhalte ich Informationen zu meiner Beteiligung?
Im Laufe eines Geschäftsjahres informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Beteiligung in Form von Zwischenberichten und Protokollen sowie des Geschäfts- und Treuhandberichtes. Der geschlossene Log-In Bereich hält Informationen zu Ihrer Beteiligung bereit. Unsere Fondsbetreuer stehen Ihnen auch gerne telefonisch für Ihre Fragen zur Verfügung.
Beitritt
Wann erhalte ich eine Bestätigung meiner Beitrittserklärung?
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen, wird Ihre Beitritterklärung sofort bearbeitet. Eine Annahmebestätigung erhalten Sie innerhalb einer Woche, nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen.
Was ist die Beteiligungsnummer?
Mit der Annahmebestätigung erhalten Sie für jede neue Fondsanlage eine Beteiligungsnummer. Diese ermöglicht uns, Ihre persönlichen Daten korrekt zu hinterlegen.
Bitte geben Sie diese unbedingt immer an, damit wir Zahlungseingänge sowie Datenänderungen und Anfragen immer richtig zuordnen können.
Ich möchte meine Beitrittserklärung widerrufen.
Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt der Annahmebestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Anschrift:
EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH
Neumühlen 19
22763 Hamburg
Weitere Informationen zum Thema Widerruf entnehmen Sie bitte Ihrer Beitritterklärung.
Wozu wird ein Identifizierungsprotokoll benötigt?
Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GwG) am 21. August 2008 ist der Markt der geschlossenen Fonds von den Pflichten des Geldwäschegesetzes erfasst. Dies betrifft in erster Linie die Treuhandgesellschaften, welche als Treuhänder für Anleger geschlossener Fonds fungieren. Es soll verhindert werden, dass die Geldanlage in geschlossene Fonds für Zwecke der Geldwäsche missbraucht wird.
Somit kann jede Beitrittserklärung aus Gründen der Rechtssicherheit nur angenommen werden, wenn alle für eine Identifizierung benötigten Angaben des Anlegers gemacht wurden und eine Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis beigefügt ist.
Alternativ ist eine Identifizierung durch das Post-Ident Verfahren möglich.
In unserem Download-Center steht Ihnen sowohl das Identifikationsprotokoll sowie die Vorlage für das Postident-Verfahren zur Verfügung.
Weitere Fragen zum Geldwäschegesetz beantwortet Ihnen gerne unser Geldwäschebeauftragter.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Welche Möglichkeit besteht, meine Unterlagen aufzubewahren?
Gerne senden wir Ihnen kostenfrei einen Fondsordner zu.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Handelsregister
Warum sollte ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?
Die Eintragung von Kommanditbeteiligungen in das Handelsregister kann im Erbschafts- und Schenkungsfall steuerlich vorteilhaft sein. Inwieweit dies für Sie persönlich zutreffend ist, bitten wir mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.
Wie kann ich mich eintragen lassen?
Für die Eintragung ins Handelsregister erhalten Sie von uns eine Handelsregistervollmacht.
Bitte senden Sie uns diese unterschrieben und notariell beglaubigt im Original zurück.
Neben der notariellen Beglaubigung werden vom Amtsgericht Hamburg auch folgende Amtspersonen zur Unterschriftsbeglaubigung akzeptiert:
- in Hessen - der Ortsgerichtsvorsteher
- in Rheinland-Pfalz - der Oberbürgermeister sowie die Gemeinde- und Stadtverwaltung
- in Baden-Württemberg - der Ratsschreiber
Eine Eintragung kann nur mit der Original Vollmacht erfolgen. Eine Kopie oder beglaubigte Abschrift wird für die Eintragung beim Registergericht nicht akzeptiert.
Ich bin im Ausland und möchte meine Unterschrift beglaubigen lassen.
In der Regel wird eine Überbeglaubigung (Apostille) verlangt. Die Regelungen sind hier von Staat zu Staat unterschiedlich.
Sie benötigen Informationen zu den Voraussetzungen, die in Ihrem Staat erfüllt werden müssen?
Sprechen Sie uns gerne an.
Wie hoch sind die Kosten für eine Eintragung?
Für die notarielle Beglaubing der Handelsregistervollmacht fallen Kosten in Höhe von 1/4 der vollen Gebühren an. Die maximal zu entrichtende Gebühr beträgt 130,- € zzgl. Auslagen und MwSt. Die Grundlage der vollen Gebühr entspricht der einzutragenen Haftsumme.
Gemäß Gesellschaftsvertrag sind die Kosten für die Beglaubigung von jedem Anleger selbst zu tragen.
Schiffsgesellschaften werden nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) veranlagt, somit sind die Kosten der Beglaubigung nicht als Sonderbetriebsausgaben geltend zu machen.
Steuern
Muss ich meine Auszahlungen versteuern?
Da es sich bei Auszahlungen um Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft handelt, müssen diese weder versteuert , noch in Ihrer Steuererklärung aufgeführt werden.
Was sind Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben?
Sonderbetriebseinnahmen sind z.B. Beiratsvergütungen, Provisionsnachlässe, Agiorückerstattungen.
Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Fondsanlage bezeichnet man als Sonderbetriebsausgaben.
Hierzu gehören z.B. Reisekosten (z.B. zu Gesellschafterversammlungen), Porto, Telefon-/Faxgebühren, Steuerberatungs-/Notarkosten.
Was bedeutet "Tonnagesteuer"?
Die 1999 eingeführte Tonnagesteuer (§ 5a EStG) ist die Methode der pauschelen Gewinnermittlung. Hierdurch ensteht während des Schiffsbetriebes ein geringer steuerlicher Gewinn und somit eine geringere Steuerlast. Ausschlaggebend für die Gewinnermittlung ist die Tonnage (=Größe/Nettoraumzahl) des Schiffes.
Je nach Größe des Schiffes beträgt der Gewinn je Betriebstag zwischen 0,23 € und 0,92 € je 100 Nettotonnen.
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag für die Tonnagesteuer gestellt werden. Einmal eingeführt, ist der Eigentümer 10 Jahre an diese Art der Gewinnermittlung gebunden.
Bei Nichterfülllung der Voraussetzungen, ist die "normale" Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG anzuwenden.
Zahlungsverkehr
Zu welchem Zeitpunkt ist meine Einzahlung fällig?
Gemäß Beitrittserklärung erhalten Sie eine Zahlungsfrist von 2 Wochen. Mit der Annahmebestätigung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die die Einzahlung vornehmen.
Wann erhalte ich eine Auszahlung?
Grundsätzlich erhalten Sie Informationen zu anstehenden Auszahlungen im aktuellen Geschäfts- und Treuhandbericht.
Die genaue Höhe Ihres Auszahlungsbetrages teilen wir Ihnen schriftlich, ca. 2 Wochen vor der geplanten Auszahlung, mit.
Zweitmarkt
Persönliche Daten
Damit die Übertragung zeitnah bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen Ihre persönlichen Daten:
- vollständiger Name (inkl. Titel)
- Anschrift
- Telefonnummer
- Telefaxnummer
- Geburtsdatum
- E-Mail Adresse
- Steuernummer
- Steueridentifikationsnummer
- Ihr Wohnsitzfinanzamt
- vollständige Bankverbindung
Gerne können Sie diese Daten per E-Mail an uns senden Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ich möchte meine Beteiligung verkaufen.
In Zusammenarbeit mit unseren Zweitmarktpartnern unterstützen wir Sie bei der Ermittlung eines Käufers.
Sollten Sie bereits einen Käufer gefunden haben, senden wir Ihnen gerne einen Kaufvertrag zu.
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine beglaubigte Ausweiskopie oder das Legitimationsprotokoll
(alternativ ist auch die Identifizierung durch das Postident Verfahren möglich) - Handelsregistervollmacht (wird von uns zur Verfügung gestellt)
- Ihre persönliche Daten
Wieviel ist meine Beteiligung wert?
Der Preis für einen Fonds ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Eine Bewertung kann nur anhand des Durchschnitts der letzten Verkäufe ermittelt werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Ermittlung Ihres Verkaufsangebotes behilflich.
Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie einen unserer Zweitmarkt-Partner. Hier finden Sie z.B. einen Fondsrechner, der Ihnen hilft, einen Preis für Ihre Beteiligung zu ermitteln.
Ich möchte meine Beteiligung verschenken.
Gerne senden wir Ihnen einen vorgefertigten Übertragungsvertrag zu.
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine beglaubigte Ausweiskopie oder das Legitimationsprotokoll
(alternativ ist auch die Identifizierung durch das Postident Verfahren möglich) - Ihre persönliche Daten
- Handelsregistervollmacht (wird von uns zur Verfügung gestellt)
Welche Unterlagen werden, für die Übertragung auf meinen Namen, bei einer Erbschaft benötigt?
- eine Ausfertigung des Erbscheins oder
- ein beglaubigtes Testament nebst Eröffnungsprotokoll
- eine beglaubigte Ausweiskopie
(oder die Identitätsprüfung durch das Postidentverfahren) - Geburtsdatum
- Anschrift
- aktuelle Bankverbindung
- Wohnsitzfinanzamt/Steuernummer und Identifikationsnummer
- Handelsregistervollmacht (wird von uns zur Verfügung gestellt)
Im Falle der Bestellung eines Testamentvollstreckers, werden zusätzlich benötigt:
- Testamentvollstreckerzeugnis im Original
- beglaubigte Ausweiskopie des Testamentvollstreckers
- Weisung, auf wen die Beteiligung übertragen werden soll



